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Diese Fragen wurden beantwortet
- Das Bundessozialgericht hat im vergangenen Herbst entschieden, dass ein Zahnarzt, der als sog. „Pool-Arzt“ gegen ein festes Stundenhonorar Notdienste übernahm, deren Abläufe von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert wurden, als abhängig Beschäftigter zu qualifizieren ist - auch wenn er medizinisch frei und eigenverantwortlich handelte. Was bedeutet das Urteil für die freie Mitarbeit allgemein? Wird sie abgeschafft?
- Gibt es weitere Urteile der jüngsten Zeit, in denen es um eine selbstständige Tätigkeit geht? Schränken die anderen Urteile die freie Mitarbeit ebenso ein? Oder gibt es auch solche, die eine andere Tendenz zeigen?
- Uns ist ein Auftrags-Verhältnis zwischen einer Universität und frei mitarbeitenden Dozierenden bekannt, für das die Uni ab sofort Sozialversicherungsbeiträge abführen will. Ist das eine neue Entwicklung als Reaktion auf neue Urteile - und sollte man sich als Selbstständige/r darauf einlassen oder rückt einen das potenziell in den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit?
- Würde es Selbstständige vor dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit bewahren, wenn sie die Rechtsform wechseln und z.B. eine Kapitalgesellschaft gründen?
- Das GbR-Recht wurde entstaubt. Seit Januar 2024 gelten modernisierte, neue gesetzliche Regelungen. Hat man nun mehr Rechtssicherheit in Sachen Selbstständigkeit?
- Welche Rechtsform würde einem Selbständigen/einer Selbstständigen Rechtssicherheit bieten?
- Welche rechtssichere Rechtsform ist für mich als Soloselbstständige oder als Selbstständiger mit nur wenigen Mitarbeiter/innen überhaupt möglich?
Experte
Dr. Alexander Bissels
Dr. Alexander Bissels ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle. Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere zu Fragen im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere zur Vertragsgestaltung und mit Blick auf eine Vertretung gegenüber Behörden und bei Gerichten.
Herr Dr. Bissels ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. ist er Herausgeber eines Kommentars zum AÜG. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
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